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Beitrag |
sCrAPt
Gast
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Verfasst: Fr 03.10.03 15:10
HiHo
Ich hab D6 Pro und würde gerne einer Firma ein Programm schreiben. Allerdiengs verlange ich halt dann Geld :D
Ich bin ja erst Stolze 14 Jahre alt, hab keinen Gewerbeschein (ich glaub das Rathaus würde sich erstmal totlachen wenn ich einen anvordere) und darf laut gesetzt nicht mehr als 10 Stunden in der Woche arbeiten...
Heißt das soviel wie wenn ich mein Programm dann verkaufe mach ich mich Strafbar (Eltern haften doch, oder?) ?
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Bela Urlaub
      
Beiträge: 453
WinXP Prof/Home, Win98SE (nur auf Server)
D6 Pers
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Verfasst: Fr 03.10.03 15:45
Sag mal, irgendwie bist du mit den Zeiten falsch!
So viel ich weiss dürfen 14 Jährige max. 8h am Tag arbeiten.
Und das wo du meinst is ne Lohnsteuerkarte.
Du musst deinen Kinderausweiss mitnehmen und die Steuerkarte beantragen. Die bekommst du sofort.
Ich hab im mom auch eine
_________________ mensch, menschen können auch probleme haben...
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DeCodeGuru
      
Beiträge: 1333
Erhaltene Danke: 1
Arch Linux
Eclipse
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Verfasst: Fr 03.10.03 16:06
@Bela Urlaub: 14-jährige dürfen garantiert nicht 8 Stunden pro Tag arbeiten. Das darf man erst ab 16.
_________________ Viele Grüße
Jakob
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danielpt
      
Beiträge: 81
Windows 2000 Professional SP4
D6 Personal
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Verfasst: Fr 03.10.03 16:13
Die dürfen zu 100% 8 Stunden am Tag arbeiten!
_________________ cu daniel
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sCrAPt
Gast
Erhaltene Danke: 1
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Verfasst: Fr 03.10.03 16:37
Stimmt! Das mit der Kinderarbeit stimmt nit ganz.... aber hier die richtige Version: | sputnik.mdr.de hat folgendes geschrieben: | Nebenjobs - was muss ich beachten?
Immer mehr Schüler jobben nebenbei. Experten schätzen, dass bereits ein Drittel der Mittel- und Oberstufenschüler regelmäßig arbeitet - Tendenz stark steigend. Allein die 13- bis 17-Jährigen verdienen dabei pro Jahr rund 1,5 Milliarden Euro. Mit dem selbst verdienten Geld finanzieren sie meist zusätzliche Wünsche, vom Kinobesuch übers Handy bis hin zum eigenen Moped.
Für diese Nebenbeschäftigung gibt es aber klare Regeln. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen Du und Dein Arbeitgeber ein spezielles Gesetz berücksichtigen - das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es regelt wann, wie lange und was Kinder und Jugendliche überhaupt arbeiten dürfen. Dies soll unter anderem verhindern, dass die Schule neben der Jobberei zu kurz kommt. An die Bestimmungen müssen sich in erster Linie die Arbeitgeber halten. Verstoßen sie gegen das Gesetz, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Wenn Du noch nicht 13 Jahre alt bist, darfst Du prinzipiell gar nicht arbeiten - mit Ausnahme innerhalb Deiner Familie. Jobben ist erst ab dem 13. Lebensjahr möglich, und zwar nur wenn Deine Eltern zustimmen.
Dann darfst du zwei Stunden pro Tag arbeiten, aber nur leichte Tätigkeiten ausüben, zum Beispiel Babysitten, Zeitungen austragen oder Nachhilfeunterricht geben. Allerdings dürfen 13- und 14-Jährige nicht vor Beginn der Schule, während der Unterrichtszeit und abends nach 18 Uhr arbeiten. Absolutes Arbeitsverbot herrscht an Wochenenden und Feiertagen.
15- bis 18-Jährige gelten laut Gesetz nicht mehr als Kinder, sondern als Jugendliche. Die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen hängt allerdings von der Schulpflicht ab. Wer noch schulpflichtig ist, muss dieselben Regelungen beachten wie 13- bis 14-Jährige. Je nach Bundesland ist die Dauer der Schulpflicht unterschiedlich. Sie schwankt zwischen 9 und zehn Jahren.
Für Jugendliche, die arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst Du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Aber nur in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Du schon 16 bist: Dann darfst Du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Samstags und sonntags gilt generell Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme erlaubt.
Für alle Jugendlichen ab 15 Jahren - egal ob Schulpflicht oder nicht - gilt: sie dürfen für bis zu vier Wochen im Jahr Ferienjobs übernehmen. Kinder und Jugendliche dürfen allerdings entgegen der landläufigen Meinung nicht im Einzelhandel, in der Gastronomie oder auf dem Bau arbeiten.
Egal in welche gesetzliche Bestimmung du fällst, bei allen Jobs darfst du nie die Schule vernachlässigen und keine gefährlichen Arbeiten ausüben! Der erhobene Zeigefinger lässt grüßen.
Jetzt weißt du zumindest, ob du arbeiten darfst und wann. Aber was ist mit der Kohle?
Die meisten Kinder und Jugendlichen arbeiten nach dem sogenannten 325-Euro-Gesetz (vorher 630-DM-Gesetz). Dabei darfst du im Monat nicht mehr als 325 Euro verdienen. Der Vorteil für dich: nur der Arbeitgeber muss Beiträge an die Renten- und Krankenversicherung zahlen. Für dich entstehen keine Abzüge. Um keine Steuern bezahlen zu müssen, darfst du nur eine einzige geringfügige Beschäftigung haben. Um von den Steuern befreit zu werden, musst du deinem Arbeitgeber eine Freistellungsbescheinigung vorlegen. Die bekommst du beim Finanzamt. Wer also einen einzigen 325-Euro-Job annehmen möchte und sonst keine Einkünfte hat, sollte unbedingt die Freistellung beantragen und beim Arbeitgeber vorlegen!
Wer keine Freistellung erhält, muss entweder eine Lohnsteuerkarte beantragen und beim Arbeitgeber vorlegen oder kann pauschal besteuert werden. Pauschalbesteuerung bedeutet, dass 20% Steuern vom Verdienst einbehalten werden für das Finanzamt. Die Pauschalbesteuerung hat den Nachteil, dass im Folgejahr keine Erstattung erfolgen kann, wenn sich herausstellen sollte, dass man zu Unrecht Steuern gezahlt hat! Eine Lohnsteuerkarte bekommst du von der Einwohnermeldebehörde. Wichtig in jedem Fall: informiere dich genau über die Modalitäten bei deinem Arbeitgeber, dem Finanzamt und anderen zuständigen Behörden! |
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Klabautermann
      

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Windows 7, Ubuntu
Delphi 7 Prof.
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Verfasst: Fr 03.10.03 20:09
Hallo,
ob du einen gewebeschein benötigst oder nicht kommt auf die Art des Geschäftes an. Diesen musst du haben wenn du beabsichtigst gewinne zu erziehlen. Wann du Gewinne erziehlst oder die Absicht hast, kannst du hier nachlesen (erster Punkt).
Gruß
Klabautermann
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blackbirdXXX

      
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Ubuntu Dapper
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Verfasst: So 05.10.03 17:21
 Das habe ich mich auch schon einmal gefragt. Wie das ganze aber in Österreich ist weiß ich nicht. Ich bin im Moment nämlich auch erst 14 Jahre alt.
_________________ Klein, schwarz und ärgert Techniker? Jumper!
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