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lapadula
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BeitragVerfasst: Mi 21.03.18 17:37 
Hallo,

in unserer Firma (12 Mitarbeiter) muss sehr bald ein DSB ernannt werden. Ich stehe dabei als Auzubi Richtung Anwendungsentwicklung in der engeren Auswahl.
Ich habe mich ein wenig informiert, ob ich überhaupt einer werden kann, bevor ich ein Seminar dazu umsonst besuche.

Auf der folgenden Seite steht (unter Nordrhein-Westfalen), dass "Beschäftigte der Personal- und EDV-Abteilung", keine DSB werden können.
Nun ist die Frage was mit Personal der EDV-Abteilung gemeint ist und ob ich darunter falle und es da einen Interessenskonflikt gibt. Eine klassiche EDV-Abteilung haben wir hier nicht.

Kennt sich da jemand aus?


Zuletzt bearbeitet von lapadula am Fr 23.03.18 14:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ralf Jansen
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BeitragVerfasst: Mi 21.03.18 18:16 
Das entscheidene ist vermutlich das du ansonsten keine Rolle einnimmst bei der du dich dann selbst kontrollieren müßtest.
Wenn du jetzt Tätigkeiten wahrnimmst die auch unter die Überwachung eines Datenschutzbeauftragter fällt kannst du nicht Datenschutzbeauftragter sein. Dann müßtest du dich ja selbst kontrollieren.

Und auch wenn unser Bundesregierung die Selbstkontrolle der Industrie oft genug für eine tolle Sache hält sollte uns allen klar sein das das Bullshit ist.

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jasocul
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BeitragVerfasst: Do 22.03.18 08:28 
Als Azubi hast du einen befristeten Arbeitsvertrag (Dein Vertrag läuft mit Ende der Ausbildung ab). Da sehe ich schon das erste Problem. Ich denke nicht, dass das zulässig ist, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit kein DSB mehr vorhanden ist. Auch wenn dir zugesichert wurde, dass du nach der Ausbildung übernommen wirst, so bleibt es erstmal ein befristeter Vertrag. Du könntest ja auch bei der Prüfung durchfallen.

Als Entwickler gehörst du zur "EDV-Abteilung", auch wenn diese als solche nicht existiert. Ralf hat ja schon erläutert, warum das nicht zulässig ist.

Aber ich habe keine juristische Ausbildung und kann daher auch nur aus den Kenntnissen schöpfen, die ich bei meinem Arbeitgeber gesammelt habe.

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jaenicke
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BeitragVerfasst: Do 22.03.18 10:19 
Ich würde sehr dazu raten einen externen Spezialisten dafür zu beauftragen. Die kennen sich dann wirklich gut aus, übernehmen auch die telefonische Betreuung bei Anfragen, die nach den Gesetzesänderungen angeboten werden muss usw.
Genau kenne ich mich damit auch nicht aus, habe das nur so gehört. Bei uns machen wir das auch so.

Auf jeden Fall braucht man dazu schon viel an Fachkenntnissen und wenn derjenige einen Fehler macht, kann es richtig teuer werden. Wir zumindest würden dieses sensible Thema, bei allem Respekt, ohnehin keinem Azubi geben, schon gar nicht einem fachfremden.

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jasocul
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BeitragVerfasst: Do 22.03.18 12:20 
Sebastian, verbreite hier doch keine Panik. :wink:

Spaß bei Seite.

Ja, du hast Recht. Eine externe Fachkraft sollte besser informiert sein. Das ist aber auch eine Qualitäts- und Kostenfrage.

Der Datenschutzbeauftragte kann Fehler machen. Dies hat aber idR keine Auswirkungen auf den DSB. Vorsatz und Fahrlässigkeit mal ausgenommen.

Folgen hat es nur für den Datenschutzverantwortlichen. Ist dieser nicht extra benannt (üblicher Fall), ist das die Geschäftsführung. Nur der DSV muss mit Konsequenzen rechnen. Und diese können tatsächlich ziemlich teuer werden.

Anmerkung:
Einen Azubi mit dieser Aufgabe betrauen zu wollen, macht auf mich den Eindruck, dass der GF die Tragweite und Bedeutung dieser Aufgabe nicht bekannt ist oder als unwichtig, bzw. lästige Notwendigkeit eingeschätzt wird.

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Palladin007
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BeitragVerfasst: Do 22.03.18 13:21 
Kleine Ergänzung:

Wenn es mal eine Prüfung bei euch im Unternehmen gibt, schaut sich ja auch jemand die Arbeit des DSB an.
Ist dieser DSB nun ein externer Dienstleister, dessen Namen der Prüfer schon zig Mal gehört hat und weiß, dass der gute Arbeit leistet, wird er vermutlich nicht bis ins kleinste Detail alles prüfen.
Sehen sie aber, dass der DSB ein Azubi, der das zum ersten Mal gemacht hat, dann nehmen sie deine Arbeit vermutlich bis ins kleinste Detail auseinander, um sicher zu gehen, dass Du auch nichts übersehen hast. Da Du das aber zum ersten Mal machst, wirst Du sehr wahrscheinlich etwas übersehen und der Prüfer wird das sehr wahrscheinlich auch finden.

Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, einen externen Dienstleister zu beauftragen, schon allein wegen der Schuld-Frage, die dann ziemlich leicht beantwortet ist.

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raptor49
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BeitragVerfasst: Fr 30.03.18 20:43 
Lass bloß die Finger davon. Selbst wenn du Seminare besuchst und ein Zertifikat machst, bringt dir das im positiven rein gar nichts. Schon vorher recht Problematisch, jetzt mit dem neuen DSGVO stehst du mit einem Bein im Knast.

Bestellt einen externen DSB und gut ist. Aber niemals selber sich so einen Schuh anziehen und erst recht niemals als Azubi.
lapadula Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 24.04.18 14:33 
Ich habe mich dafür bereit erklärt oder besser gesagt geopfert und werde nun ein Seminar dafür besuchen. Ich stehe nicht mit einem Bein im Knast, da die Geschäftsführung haftet. Da wir nur eine 12 Mann Firma sind, bleibt das auch recht überschaubar. Ich kann dann ja später berichten wie es ist und wenn nicht, dann bin ich entweder im Knast oder hänge am Strick.
jasocul
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Sydney Prof + CE
BeitragVerfasst: Di 24.04.18 15:35 
user profile iconlapadula hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Ich stehe dabei als Auzubi Richtung Anwendungsentwicklung in der engeren Auswahl.
Auf der folgenden Seite steht (unter Nordrhein-Westfalen), dass "Beschäftigte der Personal- und EDV-Abteilung", keine DSB werden können.

Auch wenn ihr keine offizielle EDV-Abteilung habt, so bist du dennoch aktiv in diesem Bereich und müsstest dich selbst kontrollieren. Als Azubi müsstest du sogar deinen Ausbilder kontrollieren.

Du hast dich zwar geopfert, diese Aufgabe zu übernehmen, ich befürchte aber, dass deiner GF diese Entscheidung bei einer Prüfung heftig auf die Füße fällt. Es könnte im schlimmsten Fall so ausgelegt werden, dass ihr gar keinen DSB habt, da du diese Aufgabe gar nicht durchführen darfst.

Im Endeffekt ist das nicht dein Problem, aber spätestens nach den Seminaren, müsstest du die GF darüber informieren, vermute ich.

Oder gibt es Ausnahmeregelungen bei Kleinbetrieben, die das nicht anders organisieren können?
lapadula Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 24.04.18 22:19 
Ich hab’s angemerkt aber mir wurde versichert, dass ich einer werden kann. Werden wir dann spätestens bei einer Prüfung sehen. Ich werde berichten.