Hi,
ich möchte einmal festhalten:
Lemming hat keinen Werksvertrag abgeschlossen. Somit wird er nicht für das Werk bezahlt, sondern für die Arbeitszeit, die er dadran verbringt. Denentsprechend wird er auch nicht für die fertigstellung des Werkes sondern nur für die erbrachten Teilleistungen bezahlt.
Desweiteren weigert sich lemming wenn ich es richtig verstehe keineswegs an diesem Werk weiter zu Arbeiten, bzw. es zu verfollständigen, wenn seine bissher Erbrachte Leistung vergolten wird, und dadrauf hat er definitiv einen Anspruch.
Und natürlich kann er sich weiger weiter zu Arbeiten, bevor er nciht bezahlt wurde.
Wenn ich mir ein Haus bauen lasse, und nich bezahle, dann wird der Rohbau auch lange keine Bauarbeiter mehr sehen

.
Ich denke, das erste was jetzt kommen muss ist die Kohle, unabhängin von der funktionsfähigkeit des Programmes. Danach kann Lemming sich überlegen, ob er noch weiter für diesen Kunden Arbeiten möchte oder nicht.
Wenn keine zügige klährung abzusehen ist, würde ich mir zumindest ein Beratungsgespräch beim Anwalt leisten, damit du größere Sicherheit als bei unserer Leien Beratung bekommst. Ein Schreiben vom Anwalt wirkt auch oft Wunder.
Gruß
Klabautermann