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umpani
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BeitragVerfasst: Di 27.01.04 13:15 
Ja,

nur falls Dein Kunde recht hat, und das ganze nicht speichert (oder nicht richtig), dann ist dies ein Fehler, der das ganze unbrauchbar macht. Dann hast Du die Pflicht zur ausbesserung.

Nur ein Tipp für die Zukunft,

mach einen Vertrag immer schriftlich, mit der Klausel "Zahlung bei Übergabe". Das erspart dir so manchen Ärger.

Gruß Umpani

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Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, ist gefährlich. Konfuzius
Klabautermann
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Windows 7, Ubuntu
Delphi 7 Prof.
BeitragVerfasst: Di 27.01.04 13:19 
Hi,

ich möchte einmal festhalten:

Lemming hat keinen Werksvertrag abgeschlossen. Somit wird er nicht für das Werk bezahlt, sondern für die Arbeitszeit, die er dadran verbringt. Denentsprechend wird er auch nicht für die fertigstellung des Werkes sondern nur für die erbrachten Teilleistungen bezahlt.
Desweiteren weigert sich lemming wenn ich es richtig verstehe keineswegs an diesem Werk weiter zu Arbeiten, bzw. es zu verfollständigen, wenn seine bissher Erbrachte Leistung vergolten wird, und dadrauf hat er definitiv einen Anspruch.
Und natürlich kann er sich weiger weiter zu Arbeiten, bevor er nciht bezahlt wurde.

Wenn ich mir ein Haus bauen lasse, und nich bezahle, dann wird der Rohbau auch lange keine Bauarbeiter mehr sehen ;).

Ich denke, das erste was jetzt kommen muss ist die Kohle, unabhängin von der funktionsfähigkeit des Programmes. Danach kann Lemming sich überlegen, ob er noch weiter für diesen Kunden Arbeiten möchte oder nicht.

Wenn keine zügige klährung abzusehen ist, würde ich mir zumindest ein Beratungsgespräch beim Anwalt leisten, damit du größere Sicherheit als bei unserer Leien Beratung bekommst. Ein Schreiben vom Anwalt wirkt auch oft Wunder.

Gruß
Klabautermann
lemming Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 27.01.04 14:23 
Danke Klabautermann, so werd ichs machen. :)
Popov
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Bei Kleinigkeiten D3Pro, bei größeren Sachen D6Pro oder D7
BeitragVerfasst: Di 27.01.04 14:41 
Übrigens, keiner kann verlangen, daß die Software fehlerfrei ist. Allerdings kann der Kunde verlangen, daß die Software nach Stand der Technik und des Wissens fehlerfrei ist.

Das bedeutet also, daß die Software z.B. schon alles richtig speichern muß. Allerdings muß der Programmierer die Software nicht auf allen Systemen testen, da er nicht an alle Systeme drankommt. Auch darf er nicht mit Absicht Fehler einbauen.

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Popov
Setsuna Meio
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Windows
Delphi
BeitragVerfasst: Mi 28.01.04 17:58 
Huhu,
Popov hat folgendes geschrieben:
Übrigens, keiner kann verlangen, daß die Software fehlerfrei ist.

Aber das ein Datenverlust nicht passieren kann! :-p
Zitat:
Allerdings kann der Kunde verlangen, daß die Software nach Stand der Technik und des Wissens fehlerfrei ist.

Na hoffentlich kennst Du auf der Erde auch ds deutsche Gesetzt, Dummheit schützt vor Strafe nicht! =)

^^

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Pluto, schicke das Feuer der Tiefe...
Raphael O.
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VS 2013
BeitragVerfasst: Mi 28.01.04 18:03 
Zitat:
Na hoffentlich kennst Du auf der Erde auch ds deutsche Gesetzt, Dummheit schützt vor Strafe nicht! =)


wenns soweit läme, dass man von den programmierern von gekauften Programmen Schadenseratz für Bugs fordern könnte, dann gäbs aber keine Entwickler mehr :D
denn bie jedem PC-Spiel gibts noch jedemenge Patchs nachgeschoben, die bestimmt nicht nur neue Features bringen, sondern auch Bugs beseitigen...
und Microsoft Sicherheitsupdates dürfte es dann acuh nicht geben :roll:
du triffst mit deiner aussage etwas daneben...
neojones
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BeitragVerfasst: Mi 28.01.04 18:07 
@Setsuna Meio: Es kann auch keiner von einer Software verlangen, dass sie keinen Datenverlust verursacht. Die Mitwirkungspflicht des Kunden besteht darin, sich vor einem Datenverlust durch regelmäßige Sicherungskopien und Backups zu schützen. Sonst wäre Microsoft mittlerweile pleite.

Viele Grüße,

Matthias

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