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Dhakiyah
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Windows 7
Delphi XE2
BeitragVerfasst: Do 23.10.14 17:51 
Hallo!
Weiß jemand ob man "teure" Programme oder allgemein Programme von der Steuer absetzen kann?
Bei Fachbezogenen Büchern ist das ja so, aber ist das auch bei Programmen so?
PC oder Laptop kann man auch steuerlich absetzten. Zumindest einen Teil davon über 3 Jahre oder so abschreiben.

Wie z.B. Office oder Programme die zur Programmierung dienen wie z.B. Delphi XE7 Professionell etc.?

Weiß das jemand, hat jemand sowas schonmal ohne Probleme absetzen können?



Habe auf meiner vorherigen Arbeit mit Delphi XE2 Professionell gearbeitet. Würde mir das jetzt gerne auch kaufen, damit ich daheim damit weiter arbeiten / programmieren kann. Allerdings kostet das gute Stück 1300 Euro... Weiß nicht ob für meine Zwecke die Starter Version reichen würde.
Office würde ich mir auch gerne die neueste Version besorgen.

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Ralf Jansen
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VS2010 Pro, VS2012 Pro, VS2013 Pro, VS2015 Pro, Delphi 7 Pro
BeitragVerfasst: Do 23.10.14 18:46 
Wenn du dem Finanzamt nachweisen kannst (wenn die Fragen :)) das du die primär beruflich einsetzt klar.
Wie genau (oder wie am besten) hängt dann davon ab was du denn bist. Angestellte(r), Selbständige(r), Gewerbetreibende(r) ...
mandras
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Win 10
Delphi 6 Prof, Delphi 10.4 Prof
BeitragVerfasst: Do 23.10.14 21:29 
Bist Du Freiberufler?
Wenn ja: Du könntest Glück haben wenn Du schon eine ältere Delphi-Version hast.
Da gibt es so einen Passus den ich mal ausgenutzt habe um XE2 anrechnen zu lassen, und zwar ohne
AFA durchführen zu müssen.
Der lautet in etwa: "Ein Update welches erforderlich ist um die weitere Funktionsfähigkeit zu gewährleisten
unterliegt nicht der AFA".

Ich habe das aber einfach angesetzt und dem FA keine weiteren Infos hierzu gegeben, sie haben aber auch nicht rückgefragt.

Vielleicht hilft dieser Kommentar, wahrscheinlich ist die Situation aber nicht vergleichbar.
Lemmy
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Windows 7 / 10; CentOS 7; LinuxMint
Delphi 7-XE10.1, VS 2015
BeitragVerfasst: Fr 24.10.14 07:53 
Guten Morgen,


(fast) alle Aufwendungen die für die berufliche Tätigkeit gemacht werden kann man absetzen. Problem könnte höchstens sein, dass der Bereich entweder gedeckelt ist (Fahrtkosten) oder man dem FA-Beamten das plausibel erklären muss.

Brauchst Du Delphi für die berufliche Weiterbildung, dann kannst Du das im Normalfall problemlos absetzen. Mach dem FA dann noch klar, dass der Updatezyklus bei max. 12 Monaten liegt, dann sollte es kein Thema sein, die 1.300 € am Stück ohne Abschreibung abzusetzen (Nutzungszeit ein Jahr, da man bei Mobilanwendungen auf dem aktuellen Stand sein muss). Erkennt er das nicht an, dann kannst Du das immer noch auf 3 Jahre abschreiben.

Wenn dein Arbeitgeber aber Delphi schon besitzt, dann kannst du (seine Einwilligung vorausgesetzt) dir Delphi auch zu Hause installieren, das ist von Embarcadero explizit erlaubt.
Dhakiyah Threadstarter
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Windows 7
Delphi XE2
BeitragVerfasst: Fr 24.10.14 15:32 
Nein, ich bin weder Freiberufler noch habe ich ein Kleingewerbe etc.
Ich bin eine ganz normale Angestellte in einem Betrieb der KEIN Delphi benutzt.

Ich habe bei meiner vorherigen AG Delphi gehabt, jetzt nicht mehr. Deshalb wollte ich es mir ja kaufen.

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Ralf Jansen
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VS2010 Pro, VS2012 Pro, VS2013 Pro, VS2015 Pro, Delphi 7 Pro
BeitragVerfasst: Fr 24.10.14 18:21 
Zitat:
Ich bin eine ganz normale Angestellte in einem Betrieb der KEIN Delphi benutzt.

Ich habe bei meiner vorherigen AG Delphi gehabt, jetzt nicht mehr. Deshalb wollte ich es mir ja kaufen.


Dann ist das dein Privatvergnügen und steuerlich nicht absetzbar. Man kann versuchen das vielleicht als Weiterbildung in den Werbungskosten unterbringen.
Aber wenn du das weder direkt beruflich nutzt oder in einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme steckst sehe ich nicht wieso dir das das Finanzamt abnehmen sollte.